Was ist eine Krankenunterstützungskasse für die Krankenkasse (KUK GKV)?

 

Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) lässt nur einen begrenzten Spielraum für sogenannte 
Satzungsleistungen zu. Daher hat der Gesetzgeber den Krankenkassen erlaubt, darüber hinaus eigene Wahltarife anzubieten, die von der Aufsicht der Krankenkasse genehmigt sind und nach Begutachtung eines Aktuars auskömmlich kalkuliert sein müssen.

Auch hier darf aber nur ein begrenzter Rahmen an Leistungen angeboten werden, so für Auslandsreise, Naturheilverfahren und bessere Unterbringung im Krankenhaus, nicht jedoch zum Beispiel für Heilpraktiker. Außerdem rechnen sich diese Wahltarife nur, wenn genug Versicherte daran teilnehmen – sonst kommen sie nicht in Frage.

Außerdem können die Krankenkassen PKV-Zusatztarife vermitteln und dazu auch mit der privaten Krankenversicherung (PKV) kooperieren.
Dann sind sie aber gewerblich tätig und gegebenenfalls muss sich gar ihr Vorstand noch als Versicherungsvertreter einer PKV zu erkennen geben, andernfalls als Makler.

Als einfachere, bessere, flexiblere und passgenauere Alternative hat die Carta Mensch Stiftung daher die Krankenunterstützungs-Kasse für die Gesetzliche Krankenkasse (KUK GKV) entwickelt. Sie kann auch speziell auf den Bedarf einer bestimmten Krankenkasse abgestimmt werden kann, selbst als deren eigene Kranken-Unterstützungskasse bzw. als Selbsthilfeeinrichtung der Krankenkassenmitglieder oder der Arbeitgeber.

Da Unterstützungskassen – soweit es sich um ungewisse Lebensrisiken handelt – formal keinen Rechtsanspruch bieten dürfen, werden sie nicht beaufsichtigt und sind daher flexibler als Versicherungen. Ihre Vermittlung unterliegt keiner Regulierung als Versicherungsvermittlung.

Sie kann als Gruppen-Unterstützungskasse Krankenkassen-übergreifend oder als speziell einer bestimmten Krankenkasse oder Krankenkassenart zugeordnete Krankenunterstützungskasse (KUK) gestaltet werden, auch als Selbsthilfeeinrichtung unter Verwendung deren Namensbestandteil.

Kooperationen mit Arbeitgebern/Betrieben sind dabei möglich, indem die Krankenkasse betriebliche Gesundheitsleistungen anbietet, die um z.B. solche Unterstützungsleistungen der KUK ergänzt werden, die die GKV selbst nicht anbieten darf. Hier wurde als weiter spezialisierte Form die betriebliche Krankenunterstützungskasse (bKU) entwickelt.

Wahltarife der GKV können weit einfacher und flexibler als Leistungsangebot der KUK GKV konzipiert werden – der Aufwand für eine aufsichtsrechtliche Genehmigung entfällt. Das Angebot ist unproblematisch erweiterbar.

Ergänzungstarife der PKV können als Rückdeckungsversicherungen der KUK GKV eingebunden werden, womit das Krankenkassenmitglied oder dessen Mitversicherte direkt über die KUK GKV abgesichert ist, statt einem direkten von der Krankenkasse vermittelten Ergänzungstarif (Zusatzversicherung) in der PKV. Die Krankenkasse muss dann nicht mehr als Versicherungsvermittler in Erscheinung treten.

Der in der Krankenkasse Versicherte erklärt nur seinen Beitritt zu KUK GKV und diese als Versicherungsnehmer meldet ihn im entsprechenden PKV-Tarif an. Damit handelt es sich nicht um regulierte Versicherungsvermittlung, da ja der Versicherungsnehmer (die KUK GKV) selbst ohne Vermittler die Versicherung für die Versicherte Person abschließt.

In allen Fällen wird der Bezug zur Krankenkasse in den Vordergrund gestellt – die Identifikation und Bindung an die Krankenkasse wird damit besser gefördert.

Was leistet eine KUK GKV?

Eine KUK GKV kann grundsätzlich alle Leistungen bieten, die auch eine ergänzende PKV bieten kann, aber auch flexibel darüber hinaus.

Die KUK GKV kann in Kooperation mit Krankenkassen – bei genug Teilnehmern – auf Wartezeiten verzichten und von Beginn an alle Leistungen übernehmen, auch für Vorerkrankungen, denn dies gleicht sich dann im Kollektiv aus.

Unterstützungskassen dürfen zwar auf manche Leistungen formal keinen eigenen Rechtsanspruch einräumen – ein Rechtsanspruch ist indes machbar, wenn ihn ein Arbeitgeber zusagt, die KUK GKV ihn nur erfüllt.

Bei Vorsorge (auch Impfungen, Zahnvorsorge inklusive professionelle Zahnreinigung) liegen keine “Lebensrisiken” zugrunde, sondern sogenannte “Lebensgestaltung”. Dies fällt dann gar nicht unter den Begriff Versicherung, so dass die KUK GKV sogar einen eigenen Rechtsanspruch selbst bieten kann, ohne dass dies unter die Versicherungsaufsicht fällt.

Das gleiche gilt, wenn die Leistung von Lebensrisiken unabhängig ist, z.B., wenn die KUK GKV ohne Wenn- und Aber alle zwei Jahre einen Brillenzuschuss für eine Brille zahlt, nicht nur wenn die Sehschärfe sich geändert hat, oder z.B. alle drei Jahre einen Zuschuss zu einer Vorsorgekur zahlt, die vom Arzt befürwortet wird.

Daneben können aber auch weitere Leistungen je nach individuellem Bedarf insbesondere in Notfällen erbracht werden – so bei teurem Zahnersatz des Krankenkassenmitglieds oder seiner Familienangehörigen, Pflegefall, Bestattungskosten und andere flexible Leistungen, auch wenn sie nicht von vornherein „tariflich“ zugesagt werden.

Alle diese zusätzlichen Leistungen können sich dabei auch nach der finanziellen Situation des Krankenkassenmitglieds, seinem Hilfebedarf und seiner eigenen Leistungsfähigkeit oder anderweitig bereits bestehender Vorsorge ausrichten, was so kein PKV-Tarif mit festgeschriebenen tariflichen Leistungen bieten kann.

Die Leistungen der KUK GKV können sich also sehr flexibel nach den Wünschen der Krankenkasse bzw. deren Mitglieder ausrichten und müssen auch nicht abschließend in „Tarifen“ festgelegt werden. Doch kann auch jeder PKV-Tarif als Rückdeckung über die KUK GKV Eins zu Eins eingebunden werden, statt Vermittlung einer PKV-Zusatzversicherung durch die Krankenkasse.

Was kostet eine KUK GKV?

Weil eine KUK GKV nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt, kann sie ihre Beiträge kostengünstiger und freier gestalten, sogar nach sozialen Gesichtspunkten, Einkommen und altersunabhängig. Auch günstigere monatliche Ratenzahlungen mit Verpflichtung zu Nachschüssen sind machbar, ebenso beitragsfreie Zeiten z.B. bei Elternzeit oder Pflege von Angehörigen.

Die Auskömmlichkeit der Beiträge zur KUK GKV für die vorgesehenen Leistungen wird von einem Aktuar mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Produktentwicklung und Kalkulation von privaten Voll- und Ergänzungstarifen sowie Wahltarifen der GKV wie auch von Krankenunterstützungskassen kalkuliert und überwacht.

Wen sprechen wir an?

Zum einen sprechen wir mit der KUK GKV einzelne Krankenkassen bzw. deren Verbände an. Dabei kann die eigentliche Gründung auch unter Mitwirkung einzelne interessierte Mitglieder der Krankenkasse erfolgen, auch über einen Stiftungs-Treuhänder z.B. der Carta Mensch Stiftung.

Zum anderen sprechen wir einzelne interessierte Mitglieder von Krankenkassen an, die eine KUK GKV als ihre Selbsthilfeeinrichtung gründen möchten. Auch hier kann die eigentliche Gründung unter Mitwirkung der betreffenden Mitglieder der Krankenkasse und über einen Stiftungs-Treuhänder erfolgen.

Schließlich sind auch Arbeitgeber / Betriebe angesprochen, die eine KUK GKV als Selbsthilfeeinrichtung für sich selbst und ihre Arbeitnehmer ggf. auch krankenkassenübergreifend gründen möchten. Auch hier kann die eigentliche Gründung unter Mitwirkung der betreffenden Arbeitgeber – auch unter Einbindung von Betriebsräten – gerne über einen Stiftungs-Treuhänder erfolgen.

Auch von Ärzten und Arztorganisationen oder Patientenorganisationen, Betriebsräten oder Gewerkschaften kann die Initiative ausgehen.

Die Initiative auch zur Gründung einer Krankenunterstützungskasse GKV für eine spezifische Krankenkasse, deren Namen dann sogar Bestandteil der Bezeichnung der KUK GKV werden kann, muss also nicht von einer Krankenkasse selbst ausgehen.

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