Sie haben uns gefragt:
Der Standardtarif ist ein einheitlicher Tarif in der Privaten Krankenversicherung der vor allem eine soziale Schutzfunktion erfüllt. Die Leistungen des Standardtarifs bieten einen Mindestversicherungsschutz, der den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Bei Ehegatten darf der Beitrag nur 1,5 fache betragen.
Seit dem 1. Januar 2009 muss von allen Versicherungsunternehmen in Deutschland der brancheneinheitliche Basistarif angeboten werden. Angeboten muss der Basistarif als 100% Absicherung und in einer beihilfekonformen Variante. Es können auch Selbstbehalte vereinbart werden. Gerade für Rentner ist dieser gedacht.
In der PKV kommen vermehrt auch sogenannte Kompakttarife vor, die ambulant, zahn- und stationäre Leistungen zusammen umfassen. Hier ist dann auch der Selbstbehalt meist ohne Unterschied über alle Leistungen erstreckt.
PKV bedeutet Private Krankenversicherung. Eine private Krankenvollversicherung kommt für alle Personen in Betracht, die nicht nach § 5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Unterstützungskasse: sichere Vorsorge mit wenig Aufwand
Schon früher wurden von Betrieben Unterstützungskassen gegründet um Arbeitnehmern bei Arztrechnungen und Krankheit eine finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, die es seit mehr als 150 Jahren gibt. Heutzutage wird Sie nur noch im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge genutzt. Die Carta Mensch Stiftung hingegen belebt die Unterstützungskasse in Ihrem ursprünglichem Gedanken.