Die neue alternative Form der Krankentagegeld Versicherung bieten wir Ihnen mit dem Gesundheitsplan KTE an.

KT Extra für private doer gesetzlich versicherte

Sie sind als Arbeitnehmer oder Selbständiger erwerbstätig und in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert. Sie benötigen dazu noch eine alleinige oder alt. Zusatzversicherung für den Einkommensausfall bei vorübergehender vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Damit Sie tatsächlich bei Arbeitsunfähigkeit möglichst Ihr gesamtes bisheriges Nettoeinkommen ersetzt erhalten. 

Dann ist unser Gesundheitsplan KT EXTRA das Richtige. Hier können Sie ergänzend bis zu weitere 200 EUR am Tag absichern, ganz ohne Gesundheitsprüfung. Der Gesundheitsplan kann auch ergänzend zu anderweitig bestehenden Ansprüchen auf Krankengeld- oder Krankentagegeld abgeschlossen werden - zum Beispiel, um ein zu geringes Krankengeld der Krankenkasse aufzustocken.

KT EXTRA (KTE) gibt es in zwei Karenzzeiten:

  • Stufe KTE21 nur für Selbständige mit Leistung ab dem 22. Tag (21 Tage Karenzzeit);
  • Stufe KTE42 für Selbständige und Arbeitnehmer mit Leistung ab dem 43. Tag (42 Tage Karenzzeit).

 

Jede Stufe des Gesundheitsplans kann in ganzen Vielfachen von 10 EUR Krankentagegeld je Tag der Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen werden, insgesamt aus beiden Stufen zusammen jedoch maximal bis zu 200 EUR am Tag. KTE42/50 bedeutet z.B. ein Krankentagegeld von 50 EUR ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.

Nach Ablauf der Karenzzeit wird das Krankentagegeld für jeden weiteren Kalendertag des ununterbrochenen Bestehens einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Vollständige Arbeitsunfähigkeit liegt  vor,  wenn  die Person  ihre  berufliche  Tätigkeit  nach  medizinischem  Befund  wegen einer in laufender ärztlicher Behandlung befindlichen Erkrankung oder Unfallfolgen vorübergehend in keiner Weise ausüben kann und auch tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Zahlung von Krankentagegeld ist auf den tatsächlichen Netto-Verdienstausfall beschränkt.

Für bei Teilnahmebeginn laufende oder in den ersten 3 Monaten eintretende Arbeitsunfähigkeiten erfolgt bis zu ihrer Beendigung keine Leistung. Für Erkrankungen, die bei Teilnahmebeginn bestanden bzw. in den letzten 5 Jahren davor behandelt wurden und zu einer Arbeitsunfähigkeit von zusammengerechnet mindestens 8 Tagen Dauer geführt haben, sowie deren Folgen erfolgt erst nach Ablauf von drei Jahren ab Beginn des Gesundheitsplans für dann eintretende Arbeitsunfähigkeiten eine Leistung.

Die Beiträge sind monatlich im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie richten sich nach dem erreichten Alter. Als Alter gilt der Unterschied zwischen dem Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.

Sie betragen je Monat je 10 Euro Krankentagegeld in Euro:

 

bis 25

26-30

31-35

36-40

41-45

46-50

51-55

56-60

61-65

66-70

KTE21

8,90

9,90

10,90

11,90

12,90

14,90

15,90

19,90

25,90

29,00

KTE42

4,40

4,90

5,40

6,40

7,90

8,90

9,90

12,90

15,90

18,90

Eine Erhöhung wegen Älterwerdens ist bei Erreichen jeweils der nächsten Altersgruppe ab 01. Januar des Kalenderjahres vorgesehen, in dem diese erreicht wird. 

Rechenbeispiele

 

KTE42/100

Ununterbrochene  Arbeitsunfähigkeit von 90 Tagen

 ab 43. bis 90.Tag je 100 EUR, Leistung zusammen für 48 Tage 4.800,–EUR Tagegeld

KTE21/200

Ununterbrochene  Arbeitsunfähigkeit von 120 Tagen

 ab 22. bis 120.Tag je 200 EUR, Leistung zusammen für 99 Tage 19.800,–EUR Tagegeld