StnPLUS ist die bessere alternative Zusatzkrankenversicherung für Versicherte im Standardtarif der PKV

Sie sind im Standardtarif STN der PKV versichert und möchten beim Arzt oder Zahnarzt dennoch die üblichen Honorare ohne Einschränkungen zahlen können. Sie möchten nicht erst nach Ärzten oder Zahnärzten suchen müssen, die die eingeschränkten Honorarsätze des Standardtarifs akzeptieren. Dann ist die günstige neue Zusatzkrankenversicherung im Standardtarif der PKV mit unserem Gesundheitsplan stnPLUS genau das richtige für Sie.
Im stationären Bereich steht auch unser Gesundheitsplan S1, für Zahnersatz unser Gesundheitsplan Z1 zur Verfügung.
StnPLUS gibt es in Aufbaustufen von 30 % und 100 % für Arzthonorare oder für Zahnarzthonorare.
Erstattet werden ergänzend zu den Arzthonoraren – inklusive für Belegärzte im Krankenhaus – bzw. Zahnarzthonoraren für Zahnbehandlung (außer für Zahnersatz), die die PKV aus dem Standardtarif tatsächlich zahlt, weitere Leistungen in Prozent der von der PKV erbrachten Leistungen, maximal jedoch insgesamt bis zur Höhe des tatsächlichen Rechnungsbetrages, je nach vereinbarter Stufe:
Stufe / erstattungsfähig über die Standardtarifleistung hinaus:
StnPLUS A 23 |
30 % der in STN erstatteten Arzthonorare |
StnPLUS A 35 |
100 % der in STN erstatteten Arzthonorare |
StnPLUS Z 23 |
30 % der in STN erstatteten Zahnarzthonorare |
StnPLUS Z 35 |
100 % der in STN erstatteten Zahnarzthonorare |
Beispiel:
Es werden die Leistungen, die tatsächlich aus dem Standardtarif erbracht werden, um bis zu 30 % des Erstattungsbetrages aufgestockt. Beispiel: Arzt berechnet 2,8 fach-Satz, Standardtarif erstattet 1,8fach, dann werden in StnPLUS A 23 nochmal 30 % von 1,8 fach, also 0,54fach erstattet, ergibt mit Standardtarif 2,34 fach. Berechnet der Arzt 2,3 fach, wird sogar alles erstattet. Da die 30 % nicht je einzelner Position, sondern über die Gesamtrechnung an Honoraren ermittelt werden, kann eine hohe Erstattung erreicht werden. Bei StnPLUS A 35 sind keine Selbstbehalte zu erwarten, weil hier bis zu 100 % zusätzlich erstattet werden, also maximal 1,8 fach – somit insgesamt bis zu 3,5 fach, dem Höchstsatz der GOÄ.
Die Beiträge sind monatlich im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie richten sich nach dem erreichten Alter. Als Alter gilt der Unterschied zwischen dem Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.
Sie betragen je Monat in Euro:
in Stufe / für Alter |
bis 17 |
18-47 |
48-67 |
ab 68 |
StnPLUS A23 |
20,30 |
34,80 |
49,30 |
63,80 |
StnPLUS A35 |
42,00 |
78,30 |
107,30 |
136,30 |
StnPLUS Z23 |
13,00 |
13,00 |
13,00 |
13,00 |
StnPLUS Z35 |
28,00 |
28,00 |
28,00 |
28,00 |
Eine Erhöhung wegen Älterwerdens ist bei Erreichen jeweils der nächsten Altersgruppe ab 01. Januar des Kalenderjahres vorgesehen, in dem diese erreicht wird.
Zusatzschutz zum Standardtarif der PKV über Unterstützungskasse
Gesundheitsplan StnPLUS A 23
Rechnung 1 Arzthonorare | 750 EUR |
Erstattung Standardtarif | 540 EUR |
Erstattung StnPLUS A 23 | 30 % von 540 EUR = 162 EUR, verbleibt ein Selbstbehalt von 48 EUR |
Gesundheitsplan StnPLUS A 35
Rechnung 2 Arzthonorare | 1050 EUR |
Erstattung Standardtarif | 540 EUR |
Erstattung StnPLUS A 35 | 100 % von 540 EUR = 540 EUR, vermindert auf 510 EUR, da zusammen nicht mehr als voller Rechnungsbetrag |
Verbleibt ein Selbstbehalt von 0 EUR
Gesundheitsplan StnPLUS Z 23
Rechnung 3 Zahnarzthonorare davon für Zahnbehandlung für Zahnersatz | 1.800 EUR 1.100 EUR 700 EUR |
Erstattung Standardtarif PKV insgesamt davon für Zahnbehandlung für Zahnersatz | 1.230 EUR 830 EUR 400 EUR |
Erstattung StnPLUS Z 23 insgesamt davon für Zahnbehandlung für Zahnersatz | 249 EUR 30 % von 830 EUR = 249 EUR, verbleibt ein Selbstbehalt von 21 EUR keine Leistung – für Zahnersatz ist Gesundheitsplan Z1 vorgesehen |
Gesundheitsplan stnPLUS Z 35
Rechnung 4 Zahnarzthonorare für Zahnbehandlung | 1.450 EUR |
Erstattung Standardtarif PKV insgesamt für Zahnbehandlung | 830 EUR |
Erstattung StnPLUS Z 35 insgesamt für Zahnbehandlung | 100 % von 830 EUR = 830 EUR, vermindert auf 620 EUR, da zusammen nicht mehr als voller Rechnungsbetrag |