StnPLUS ist die bessere alternative Zusatzkrankenversicherung für Versicherte im Standardtarif der PKV

Zusatzkrankenversicherung Standardtarif PKV

Sie sind im Standardtarif STN der PKV versichert und möchten beim Arzt oder Zahnarzt dennoch die üblichen Honorare ohne Einschränkungen zahlen können. Sie möchten nicht erst nach Ärzten oder Zahnärzten suchen müssen, die die eingeschränkten Honorarsätze des Standardtarifs akzeptieren. Dann ist die günstige neue Zusatzkrankenversicherung im Standardtarif der PKV mit unserem Gesundheitsplan stnPLUS genau das richtige für Sie.

Im stationären Bereich steht auch unser Gesundheitsplan S1, für Zahnersatz unser Gesundheitsplan Z1 zur Verfügung.

StnPLUS gibt es in Aufbaustufen von 30 % und 100 % für Arzthonorare oder für Zahnarzthonorare.

Erstattet werden ergänzend zu den Arzthonoraren – inklusive für Belegärzte im Krankenhaus – bzw. Zahnarzthonoraren für Zahnbehandlung (außer für Zahnersatz), die die PKV aus dem Standardtarif tatsächlich zahlt, weitere Leistungen in Prozent der von der PKV erbrachten Leistungen, maximal jedoch insgesamt bis zur Höhe des tatsächlichen Rechnungsbetrages, je nach vereinbarter Stufe: 

Stufe / erstattungsfähig über die Standardtarifleistung hinaus:

StnPLUS A 23

                       30 % der in STN erstatteten Arzthonorare 

StnPLUS A 35

                     100 % der in STN erstatteten Arzthonorare 

StnPLUS Z 23

                       30 % der in STN erstatteten Zahnarzthonorare 

StnPLUS Z 35

                     100 % der in STN erstatteten Zahnarzthonorare 

Beispiel:

Es werden die Leistungen, die tatsächlich aus dem Standardtarif erbracht werden, um bis zu 30 % des Erstattungsbetrages aufgestockt. Beispiel: Arzt berechnet 2,8 fach-Satz, Standardtarif erstattet 1,8fach, dann werden in StnPLUS A 23 nochmal 30 % von 1,8 fach, also 0,54fach erstattet, ergibt mit Standardtarif 2,34 fach. Berechnet der Arzt 2,3 fach, wird sogar alles erstattet. Da die 30 % nicht je einzelner Position, sondern über die Gesamtrechnung an Honoraren ermittelt werden, kann eine hohe Erstattung erreicht werden. Bei StnPLUS A 35 sind keine Selbstbehalte zu erwarten, weil hier bis zu 100 % zusätzlich erstattet werden, also maximal 1,8 fach – somit insgesamt bis zu 3,5 fach, dem Höchstsatz der GOÄ.

Die Beiträge sind monatlich im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie richten sich nach dem erreichten Alter. Als Alter gilt der Unterschied zwischen dem Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.

Sie betragen je Monat in Euro: 

in Stufe / für Alter                  

bis 17

18-47

48-67

ab 68

StnPLUS A23

20,30

34,80

49,30

63,80

StnPLUS A35

42,00

78,30

107,30

136,30

StnPLUS Z23

13,00

13,00

13,00

13,00

StnPLUS Z35

28,00

28,00

28,00

28,00

Eine Erhöhung wegen Älterwerdens ist bei Erreichen jeweils der nächsten Altersgruppe ab 01. Januar des Kalenderjahres vorgesehen, in dem diese erreicht wird. 

Zusatzschutz zum Standardtarif der PKV über Unterstützungskasse

 

Gesundheitsplan StnPLUS A 23

Rechnung 1 Arzthonorare

 750 EUR

Erstattung Standardtarif

 540 EUR

Erstattung StnPLUS A 23

 30 % von 540 EUR = 162 EUR,

verbleibt ein Selbstbehalt von 48 EUR   

Gesundheitsplan StnPLUS A 35  

Rechnung 2 Arzthonorare

 1050 EUR

Erstattung Standardtarif

 540 EUR

Erstattung StnPLUS A 35

 100 % von 540 EUR = 540 EUR, vermindert auf 510 EUR, da zusammen nicht mehr als voller Rechnungsbetrag   

Verbleibt ein Selbstbehalt von 0 EUR

 

Gesundheitsplan StnPLUS Z 23  

Rechnung 3 Zahnarzthonorare 

davon für Zahnbehandlung

für Zahnersatz

1.800 EUR

1.100 EUR

   700 EUR

Erstattung Standardtarif PKV  insgesamt

davon für Zahnbehandlung

für Zahnersatz

1.230 EUR

830 EUR

400 EUR

Erstattung StnPLUS Z 23 insgesamt

davon für Zahnbehandlung

für Zahnersatz

249 EUR

30 % von 830 EUR = 249 EUR, verbleibt ein Selbstbehalt von 21 EUR

keine Leistung – für Zahnersatz ist Gesundheitsplan Z1 vorgesehen   

Gesundheitsplan stnPLUS Z 35  

Rechnung 4 Zahnarzthonorare für Zahnbehandlung    

1.450 EUR

Erstattung Standardtarif PKV  insgesamt für Zahnbehandlung

830 EUR

Erstattung StnPLUS Z 35 insgesamt für Zahnbehandlung          

 100 % von 830 EUR = 830 EUR, vermindert auf 620 EUR, da zusammen nicht mehr als voller Rechnungsbetrag