Gesundheitsplan Ambulant A1
die neue Form der Zusatzversicherung ambulant

Zusatzversicherung ambulant für ambulante Behandlungen gesetzlich Versichert

Die bessere alternative Zusatzversicherung ambulant: Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und möchten dort nicht enthaltene empfohlene Leistungen für Vorsorge und alternative sanfte Heilmethoden inklusive Behandlung beim Heilpraktiker in einer alternativen Zusatzversicherung ambulant absichern. Zusätzlich möchten Sie auch Zuzahlungen und Sehhilfen oder Kontaktlinsen erstattet bekommen? Dann ist unser Gesundheitsplan Ambulant A1 die günstige und richtige Alternative der Zusatzversicherung für Ihre gesetzliche Krankenversicherung!

Die alternative Zusatzversicherung ambulant zur gesetzlichen Krankenversicherung

 

Brillen und Kontaktlinsen:
100% Erstattung bis zu 300 € innerhalb von 30 zusammenhängenden Kalendermonaten, in den ersten 12 Monaten ab Mitgliedschaftsbeginn max. 60 €

 

Vorsorgeuntersuchungen:
Erweitern Sie den Leistungsumfang an Vorsorgeuntersuchungen z.B. um den großen Gesundheitscheck, die Glaukomvorsorge (Früherkennung grüner Star), und um noch viele weitere sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen.

100 % bis  zu 600 EUR innerhalb von 30 zusammenhängenden Kalendermonaten.

Zuzahlungen zur GKV

Übernahme der Kosten für z.B. folgende Zuzahlungen zu 100 %:

  • bei ärztlich verordneten
    Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • bei häuslicher
    Krankenpflege und ärztlich verordneter Soziotherapie
  • bei Inanspruchnahme von
    Haushaltshilfe
  • bei einer vollstationären
    Krankenhausbehandlung

 

alternative Heilmethoden:
Naturheilkundliche Behandlungen sind eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Medizin.
Sichern Sie sich umfassende naturheilkundliche Behandlungsmöglichkeiten durch Heilpraktiker, Ärzte für “Naturheilverfahren” und “Homöopathie” sowie die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel.

80 %, bis zu 2.400 € innerhalb von 30 zusammenhängenden Kalendermonaten bzw. bis zu 480 € in den ersten 12 Monaten

IGeL-Leistungen

Zu empfohlenen sogenannten individueIlen Gesundheits (IGeL)-Leistungen beim Arzt können Zuschüsse beantragt werden. Die Entscheidung dazu erfolgt unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme der Unterstützungskasse unter Billigkeitsgesichtspunkten. Die Erstattung soll wenn möglich mit 80 % erfolgen.

Die Beiträge sind monatlich im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie richten sich nach dem erreichten Alter. Als Alter gilt der Unterschied zwischen dem Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.

Sie betragen: 

Für Erwachsene ab 18, die bis Alter 37 eingetreten sind, 45,50 EUR mtl.

Für Erwachsene, die ab Alter 38 bis Alter 47 eingetreten sind, 53,50 EUR mtl.

Für Erwachsene, die ab Alter 48 eingetreten sind, 61,50 EUR mtl.

Für Kinder bis 17: 14,50 EUR mtl.

Eine Erhöhung wegen Älterwerdens ist – außer für Kinder, die das Alter 18 erreichen, ab 01. Januar des Kalenderjahres vorgesehen, in dem dieses erreicht wird – ausgeschlossen.

Rechenbeispiele für den Zusatzschutz für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen

Beispiel 1

 RechnungErstattung
Brille im 11. Monat  100 EUR   60 EUR
Brille im 28. Monat  350 EURkeine, da Brille in Jahr 1
Brille im 42. Monat  350 EUR  300 EUR
 
Vorsorgeuntersuchungen Monat 1 bis 30  630 EUR  600 EUR
 
Alternative Heilmethoden inkl. Arzneimittel: 1. Jahr1 700 EUR  480 EUR (80 % max. 480 EUR)
12. bis 30. Monat2.500 EUR1.920 EUR
(80 % = 2.000 EUR, jedoch max. 2.400 EUR in 30 Monaten)
 
Zuzahlungen zur GKV   210 EUR   210 EUR
jeweils ohne Vorleistung der GKV

Beispiel 2

 RechnungErstattung
Brille im 15. Monat120 EUR120 EUR
Brille im 36. Monat250 EUR180 EUR
Brille im 60. Monat150 EUR120 EUR 
da max. 300 EUR in 30 Monaten
Vorsorgeuntersuchungen
Monat 1 bis 30
930 EUR 
abzgl. Anteil Krankenkasse 310 EUR
Eigenanteil620 EUR600 EUR
Zuzahlungen zur GKV340 EUR 
 
Belastungsgrenze bei Krankenkasse280 EUR280 EUR
60 EUR werden von der Krankenkasse rückerstattet
Nicht enthaltene IGeL-Leistungen 75 EUR 60 EUR (Zuschuss 80 % nach Ermessen)