Gesundheitsplan Ambulant A1
die neue Form der Zusatzversicherung ambulant

Die bessere alternative Zusatzversicherung ambulant: Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und möchten dort nicht enthaltene empfohlene Leistungen für Vorsorge und alternative sanfte Heilmethoden inklusive Behandlung beim Heilpraktiker in einer alternativen Zusatzversicherung ambulant absichern. Zusätzlich möchten Sie auch Zuzahlungen und Sehhilfen oder Kontaktlinsen erstattet bekommen? Dann ist unser Gesundheitsplan Ambulant A1 die günstige und richtige Alternative der Zusatzversicherung für Ihre gesetzliche Krankenversicherung!
Die alternative Zusatzversicherung ambulant zur gesetzlichen Krankenversicherung
Brillen und Kontaktlinsen:
100% Erstattung bis zu 300 € innerhalb von 30 zusammenhängenden Kalendermonaten, in den ersten 12 Monaten ab Mitgliedschaftsbeginn max. 60 €
Vorsorgeuntersuchungen:
Erweitern Sie den Leistungsumfang an Vorsorgeuntersuchungen z.B. um den großen Gesundheitscheck, die Glaukomvorsorge (Früherkennung grüner Star), und um noch viele weitere sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen.
100 % bis zu 600 EUR innerhalb von 30 zusammenhängenden Kalendermonaten.
Zuzahlungen zur GKV
Übernahme der Kosten für z.B. folgende Zuzahlungen zu 100 %:
- bei ärztlich verordneten
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln - bei häuslicher
Krankenpflege und ärztlich verordneter Soziotherapie - bei Inanspruchnahme von
Haushaltshilfe - bei einer vollstationären
Krankenhausbehandlung
alternative Heilmethoden:
Naturheilkundliche Behandlungen sind eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Medizin.
Sichern Sie sich umfassende naturheilkundliche Behandlungsmöglichkeiten durch Heilpraktiker, Ärzte für “Naturheilverfahren” und “Homöopathie” sowie die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel.
80 %, bis zu 2.400 € innerhalb von 30 zusammenhängenden Kalendermonaten bzw. bis zu 480 € in den ersten 12 Monaten
IGeL-Leistungen
Zu empfohlenen sogenannten individueIlen Gesundheits (IGeL)-Leistungen beim Arzt können Zuschüsse beantragt werden. Die Entscheidung dazu erfolgt unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme der Unterstützungskasse unter Billigkeitsgesichtspunkten. Die Erstattung soll wenn möglich mit 80 % erfolgen.
Rechenbeispiele für den Zusatzschutz für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
Beispiel 1
Rechnung | Erstattung | |
Brille im 11. Monat | 100 EUR | 60 EUR |
Brille im 28. Monat | 350 EUR | keine, da Brille in Jahr 1 |
Brille im 42. Monat | 350 EUR | 300 EUR |
Vorsorgeuntersuchungen Monat 1 bis 30 | 630 EUR | 600 EUR |
Alternative Heilmethoden inkl. Arzneimittel: 1. Jahr | 1 700 EUR | 480 EUR (80 % max. 480 EUR) |
12. bis 30. Monat | 2.500 EUR | 1.920 EUR (80 % = 2.000 EUR, jedoch max. 2.400 EUR in 30 Monaten) |
Zuzahlungen zur GKV | 210 EUR | 210 EUR |
jeweils ohne Vorleistung der GKV |
Beispiel 2
Rechnung | Erstattung | |
Brille im 15. Monat | 120 EUR | 120 EUR |
Brille im 36. Monat | 250 EUR | 180 EUR |
Brille im 60. Monat | 150 EUR | 120 EUR da max. 300 EUR in 30 Monaten |
Vorsorgeuntersuchungen Monat 1 bis 30 | 930 EUR | |
abzgl. Anteil Krankenkasse | 310 EUR | |
Eigenanteil | 620 EUR | 600 EUR |
Zuzahlungen zur GKV | 340 EUR | |
Belastungsgrenze bei Krankenkasse | 280 EUR | 280 EUR |
60 EUR werden von der Krankenkasse rückerstattet | ||
Nicht enthaltene IGeL-Leistungen | 75 EUR | 60 EUR (Zuschuss 80 % nach Ermessen) |